SPD-Ortsverein Mühlacker
Das Vorstandsteam stellt sich vor

Ralf Lauer
Ortsvereinsvorsitzender
Mein Name ist Ralf Lauer, ich bin 48 Jahre alt, verh. und glücklicher, stolzer Vater
von drei Mädels und einem Buben. Als erster Vorsitzender des Ortsvereins Mühlacker
verwalte und organisiere ich gemeinsam mit einem sehr jungen und engagierten
Vorstandsteam den Verein und seine Aktivitäten. Als selbständiger Unternehmer ist dies
und meine ehrenamtliche Tätigkeit als 1. Vorstand und Dirigent beim TuP Mühlacker e.V.
eine sehr schöne und sinnvolle Abwechslung, die ich mit meiner ganzen Familie erleben
darf.
Mit anderen was zu bewegen und für Menschen da zu sein ist dabei immer das wichtigste
für mich und erfüllt mich.

Paul Renner
1. Stellvertretender OV-Vorsitzender
Mein Name ist Paul Renner, 26 Jahre alt und ein ziemlich großer Idealist. Zu meinen Aufgaben gehört neben der Unterstützung des 1. Vorsitzenden die Verwaltung und Betreuung unserer Mitglieder. Beruflich bin ich als Jugendhilfeplaner im Jugendamt Enzkreis tätig. Mit Leidenschaft setze ich mich für mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft ein und engagiere mich deswegen seit Jahren bei der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Ich möchte dazu beitragen, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger in der Großen Kreisstadt und ihren Stadtteilen wohlfühlen und stolz sein können hier zu wohnen.

Jürgen Metzger
2. Stellvertretender OV-Vorsitzender (Fraktionsvorsitzender Gemeinderat)
Mein Name ist Jürgen Metzger, ich bin 57 Jahre alt, seit 1983 verheiratet und habe
zwei erwachsene Kinder. Beschäftigt bin ich bei der Stadt Pforzheim; dort leite ich
das Grünflächenmanagement und die Straßenunterhaltung. Meine Hobbys sind: Wandern
und die Obstwiesenpflege.
Mein Ziel ist es, Mühlacker voran zu bringen! Die Bürger sollen sich in unserer
Stadt
wohlfühlen, eine intakte Infrastruktur ist dafür unerlässlich. Leider wurde in der
Vergangenheit kein Geld für die z.B. Gebäudeunterhaltung zur Verfügung gestellt, das
muss sich ändern. Eine Stadthalle muss gebaut werden, Hallen in den Ortsteilen
müssen
saniert werden, Schulen müssen instandgesetzt werden.
Ich setze mich für das Wohl der Bürger ein.

Davis Riedel
Schriftführer und Medienbeauftragter
Ich bin Davis Riedel, 19 Jahre alt und studiere Informatik mit Leistungskurs
Mathematik
am Karlsruher Institut für Technologie. Bereits seit meinem 16. Lebensjahr bin ich
Mitglied
in der SPD. Seit diesem Jahr bin ich Kreisvorsitzender der Jusos Enzkreis und
im Vorstand des Ortsvereins Mühlacker als Schriftführers und Medienbeauftragter
tätig.
Als solcher betreue ich unsere Social-Media-Kanäle und Website, sowie Flyer und
andere
Printmedien.
Durch aktive Öffentlichkeitsarbeit erreichen wir nicht nur mehr Jugendliche und
können,
diese für die kommunale Politik vor Ort begeistern, wir schaffen auch eine
Diskussionsgrundlage, die wir brauchen um gemeinsam für ein starkes Mühlacker
einzustehen.

Bernd Hagenbuch
Kassierer
Mein Name ist Bernd Hagenbuch, ich bin 57 Jahre alt, verheiratet und habe 2 Kinder.
Wohnhaft bin ich im wunderschönen Ortskern von Dürrmenz. Von Beruf bin ich Ingenieur
und arbeite in der Energiewirtschaft.
Als Kassier bin ich ein festes und aktives Mitglied im Vorstand des SPD Ortsverein
Mühlacker und bin somit für die Beratung, Verwaltung und Organisation der Finanzen
zuständig.
Ich engagiere mich im Ortsverein, da ich mich gern für die Belange der Bürger und
der Weiterentwicklungen meiner Heimatstadt einsetzten möchte. Genau dafür lohnt es
sich einen aktiven Beitrag zu leisten!

Maria-Magdalena Wild
Vertretung der Jusos im Ortsverein (Beisitzerin)
Ich bin Maria-Magdalena Wild, 18 Jahre alt und mache eine Ausbildung zur
Hotelfachfrau mit Zusatzqualifikation Barmanagement. Meine Hobbies sind:
Geländelauf mit meinem Hund, schwimmen, Motorrad fahren und lesen.
Seit diesem Jahr bin ich Stellvertretende Juso-Vorsitzende im Kreisverband Enzkreis.
Als aktive Beisitzerin im Ortsverein möchte ich Mittlerin zwischen den Jusos, der
Jugend
in Mühlacker und der SPD sein. Denn ich bin der Überzeugung, dass junge Menschen
einen
wesentlichen Beitrag zu der Politik und Gestaltung in unserer Stadt beitragen
müssen.

Marie-Sophie Schlegel
Veranstaltungsteam (Beisitzerin)
Hallo mein Name ist Marie-Sophie Schlegel, ich bin 31 Jahre alt und seit kurzem
stolze Mama von Zwillingen. Ich bin die dritte Generation von SPD Politikerinnen
und eine Schlegel durch und durch. Ich stehe zu dem was ich sage und setzte mich
mit voller Überzeugung für das was ich glaube ein. So vertrete ich auch mein Amt
im Ortsvorstand als Beisitzerin mit Schwerpunkt Organisation von Veranstaltungen.
Mein Ziel ist es, eine Stadt zu schaffen, in der Jung und Alt gerne leben möchten.
Dazu gehören für mich kostenfreie Kindergartenplätze, der Ausbau der
Betreuungsplätze
und Ganztagesangeboten sowie die Unterstützung der Vereine.

Karl Renner
Veranstaltungsteam (Beisitzer)
Mein Name ist Karl Renner, ich bin 30 Jahre alt. Seit Oktober 2019 bin ich stolzer
Vater von 2 wunderbaren Jungs. Ich bin seit 2015 Mitglied der SPD und vertrete ihre
Werte auch in schwierigen Zeiten. Als Beisitzer im Vorstand bin ich für die
Organisation von Veranstaltungen des Ortsvereins zuständig. Veranstaltungen sind
elementar
um den Bürgerinnen und Bürgern in Mühlacker eine Plattform für offenen Diskurs und
Austausch zu bieten. So können wir gemeinsam eine bürgernahe Politik in Mühlacker
umsetzen.
Herzensthemen sind mir gebührenfreie Kitas und damit die Entlastung der Familien,
sowie
ein nahhaltiger, maßvoller Umgang von Wohn- und Gewerbeflächen.
Unsere Philosophie
Der SPD Ortsverein Mühlacker stellt sich als Demokratische Grundorganisation im Sinne der
nunmehr 150 Jährigen Tradition der SPD dar und steht dafür für seine Bürger, Wähler und der
Stadt vollumfänglich ein.
Dies bedeutet für unseren Vorstand, dessen Vereinsmitgliedern und Stadträten, dass wir für
alle Mitmenschen unserer Stadt, deren Interesse, Bedürfnissen und Anregungen grundlegend ein
Gehör schenken, uns für das Wohl aller Bürger, der Entwicklung der Stadt und seiner
Stadtteile
einsetzen.
Gerade dann, wenn diesem Arrangement und die damit verbundenen Entscheidungen für den
Betrachter sich im ersten Moment als unattraktiv oder nicht nachvollziehbar erscheinen,
basiert diese immer auf der Grundlage, was für uns alle, der Stadt und dem Standort
Mühlacker
sich als zukunftsorientiert, zukunftssichernd, Standortsicher für Arbeitgeber und
Arbeitnehmer
realisierbar darstellt.
Denn das ist grundlegend der Auftrag für unseren Ortsverein, für Sie als Mitbürger und
unseren
Gemeinderäten im Stadtrat, den uns unsere Wähler als Sozialdemokratische Volkspartei gegeben
haben.
Grußwort Bernd Roller
Das früheste Dokument über eine sozialdemokratische Versammlung
in Dürrmenz-Mühlacker stammt aus dem Jahr 1897.
Am 10. Oktober 1997 haben wir im Uhlandbau „100 Jahre SPD Mühlacker“
gefeiert.
Durch meine Großeltern politisiert, war ich ,mit 13 Jahren, im Gemein-
schaftskundeunterricht bereits SPD-Sprecher. Im Juli 1969 in die SPD
eingetreten. Im Herbst wurde Willy Brandt zum Bundeskanzler gewählt.
1980 beim Bundestagswahlkampf Hans-Jürgen Wischnewski „den Held
von Mogadischu“ in Uhlandbau begrüßt. 1979 bei meiner Antrittsrede
als OV-Vorsitzender die „Grünen“ zum Thema gemacht.“ Ihr Erfolg ist unser
Nachteil bei den Wahlen“. Teilnahme 1983 bei der Menschenkette von
Stuttgart nach Ulm. 1989 nach der Wende den Kontakt zu unseren Partei-
freunden in Schmölln gesucht. Die Überwindung der Teilung unseres Landes
hat mit immer beschäftigt.
Mühlacker war bei Wahlen immer ein gutes Pflaster für unsere Partei.
Die neoliberalen Verirrungen von Rot-Grün, unter Gerhard Schröder,
haben unserer Partei schwer geschadet. Das Vertrauen in die SPD ging
bei vielen unserer Wähler verloren.
Es ist ein schwerer und langer Weg, das Vertrauen wieder zurück zu gewinnen.
Es gilt Flagge zu zeigen und für unsere Grundwerte zu kämpfen.
Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität.
Erinnern wir uns an die Worte des ersten sozialdemokratischen Bundes-
Präsidenten Gustav Heinemann.“ Nur wer bekennt, findet den der mit ihm
bekennt, nur wer Bürgermut lebt, macht andere Bürger lebendig.“
Einen langen Atem wünsche ich den Verantwortlichen im Ortsverein für die Zukunft.
Wichtig ist der persönliche Kontakt zu den Menschen. Smartphone, facebook und Co.
sind dafür kein Ersatz.
Bernd Roller
OV-Vorsitzender 1979-1980 und 1990-2000
Satzung des SPD Ortsvereins Mühlacker
SOZIALDEMOKRATISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS (SPD)
– ORTSVEREIN MÜHLACKER –
SATZUNG
Diese Satzung wurde in der Hauptversammlung des SPD-Ortsvereins Mühlacker vom 21. Juni 1996 beschlossen.
I. Organisation des Ortsvereins
§ 1 Ortsverein
Die Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, die im Gebiet der Großen Kreisstadt Mühlacker wohnen, bilden den Ortsverein (OV). Er führt den Namen „SPD-Ortsverein Mühlacker“ und ist eine Gliederung im Sinne des § 8 des Organisationsstatuts der SPD.
§ 2 Mitgliedschaft
(1) Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand des OV.
(2) Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags kann der Bewerber oder die Bewerberin beim Kreisvorstand Einspruch erheben. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Landesvorstandes gegeben. Die Entscheidung des Landesvorstandes ist endgültig.
(3) Wird gegen die Mitgliedschaft innerhalb eines Jahres kein Einspruch erhoben, so ist sie endgültig.
(4) Einspruchsrecht hat jedes Mitglied über den Vorstand des OV. Der Einspruch ist zu begründen. Über den Einspruch entscheidet der Kreisvorstand. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Landesvorstandes zulässig.
(5) Jedes Parteimitglied muss dem OV angehören, der für seine Gemeinde zuständig ist. Bestehen in einer Gemeinde mehrere OVe, so gehört es zu dem OV, in dessen Bereich es wohnt. Über Ausnahmen entscheidet der Kreisvorstand nach Stellungnahme der betroffenen Ortsvereinsvorstände. Ausnahmegenehmigungen sind widerruflich. Doppelmitgliedschaften sind unzulässig.
(6) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß.
(7) Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Die Rückgabe des Mitgliedsbuches gilt als Austrittserklärung.
(8) Mit der Mitgliedschaft erwirbt das Mitglied das Recht und die Pflicht, sich im Rahmen der Statuten an der politischen Willensbildung, den Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen und die Ziele der SPD zu unterstützen.
(9) Die zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge richten sich nach der Finanzordnung der Partei.
§ 3 Arbeitsgemeinschaften
Für den Bereich de OV können Arbeitsgemeinschaften gemäß dem Organisationsstatut der SPD gebildet werden. Für sie gilt diese Satzung sinngemäß.
§ 4 Arbeitskreise
(1) Durch Beschluß des Vorstands oder der Mitgliederversammlung können Arbeitskreise für den Bereich des OVs gebildet werden. Sie sind mit fest umrissenen Aufgaben auszustatten.
(2) Sachlich bzw. zeitlich begrenzte Arbeitskreise sind aufgelöst, wenn das einsetzende Gremium die sachliche Erledigung der gestellten Aufgabe oder den Zeitablauf feststellt.
(3) Arbeitskreise wählen ihre(n) Sprecher(in). Diese(r) ist dem Vorstand für die Tätigkeit des Arbeitskreises verantwortlich.
(4) Ständige Arbeitskreise können auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung aufgelöst werden.
II. Organe
§ 5 Organe
Organe des OV sind die Mitgliederversammlung (MV) und der Vorstand.
§ 6 Mitgliederversammlung
(1) Die MV ist das oberste Beschlußorgan des OV.
(2) Die MV ist alleine zuständig für:
1. Beschluß und Änderung der OV-Satzung.
2. Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Organen des OVs.
3. Änderung oder Aufhebung von Beschlüssen anderer Organe des OVs
4. Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes und der Kassenprüfer des OV auf die Dauer von zwei Jahren in einer Hauptversammlung (HV) sowie der Delegierten zu Kreiskonferenzen auf die Dauer von zwei Jahren.
5. Wahl der Delegierten zu Wahlkreiskonferenzen, soweit diese nach den Wahlgesetzen gesondert zu wählen sind.
6. Aufstellung von Bewerbern für öffentliche Wahlen, soweit hierfür die Zuständigkeit des OV gegeben ist.
(3) Die MV gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung, die Bestandteil dieser Satzung ist.
(4) Die MV tagt öffentlich. Ausnahmen beschließt der Vorstand. Sie sind auf der Tagesordnung auszuweisen. Die MV kann diesen Beschluß aufheben.
(5) Die ordentliche HV findet auf Einladung des Vorstandes spätestens 27 Monate nach der letzten HV statt.
(6) Auf Beschluß des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder des OV, ist eine außerordentliche HV einzuberufen. Die Antragsteller haben ihrem Antrag die verlangte Tagesordnung beizufügen. Der Vorstand hat unverzüglich zur HV einzuladen.
(7) Die Einladung zur MV hat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung spätestens eine Woche vorher an die Mitglieder zu erfolgen. Die HV ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen.
(8) Anträge kann jedes Mitglied des OVs stellen. Sie müssen schriftlich eingereicht werden und sollen einen Adressaten enthalten.
(9) Der Vorstand kann für jede MV eine Mandatsprüfungskommission einsetzen. Diese prüft die Stimmberechtigung der erschienen Mitglieder anhand des Mitgliedsbuches. Stimmrecht erhält nur, wer dem OV angehört, sein Mitgliedsbuch vorlegt und mit der Beitragszahlung nicht mehr als drei Monate in Verzug ist. Ausnahmen entscheidet die MV.
§ 7 Vorstand
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des OV. Er wird auf zwei Jahre gewählt und besteht aus
der/dem Vorsitzenden,
zwei stellvertretenden Vorsitzenden,
dem/der Kassier(in),
einer von der HV vor der Wahl festzulegenden Anzahl von weiteren Mitgliedern.
(2) Die/der Vorsitzende der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion gehört kraft Amtes dem Vorstand an und nimmt das Amt eines(r) zweiten stellvertretenden Vorsitzenden ein. Im Falle seiner Abwesenheit erhält ein(e) stellvertretende(r) Fraktionsvorsitzende(r) Sitz und Stimme im Vorstand.
(3) Der Vorstand kann Beauftragte für besondere Aufgaben und/oder für die Stadtteile ernennen, die dem Vorstand mit beratender Stimme angehören. Weitere Vorstandsmitglieder mit beratender Stimme sind jeweils ein/e Vertreter/in der bestehenden Arbeitsgemeinschaften.
(4) Grundsätzlich können alle Mitglieder des OVs an Vorstandssitzungen teilnehmen. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des OV.
(5) Der Vorstand gibt jährlich einen Tätigkeits- und einen Kassenbericht. Die Entlastung des Kassiers/der Kassierin erfolgt gesondert.
III. Organisation des Ortsvereins
§ 8 Beschlußfähigkeit
(1) Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn eingeladen und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Für seine Beschlüsse gilt die beigefügte Geschäfts- und Wahlordnung entsprechend.
(2) Die MV ist beschlußfähig, wenn eingeladen ist und sie die ordnungsgemäße Einberufung festgestellt hat.
§ 9 Protokollführung
(1) Von Hauptversammlungen und von Sitzungen des Vorstandes werden Beschlußprotokolle geführt.
(2) Protokolle sind vom jeweiligen Protokollführer und dem jeweiligen Versammlungs- und Sitzungsleiter zu unterschreiben.
(3) Auf Verlangen sind Protokolle dem Vorstand des Ortsvereins vorzulegen. Die Mitglieder haben das Recht zur Protokolleinsicht. Das Protokoll der letzten MV ist bei der folgenden MV zur Einsicht vorzulegen.
IV. Wahlen
§ 10 Allgemeine Bestimmungen
(1) Alle Wahlen nach dieser Satzung erfolgen nach der Wahlordnung der SPD.
(2) Die Vorschriften dieser Satzung und die Geschäfts- und Wahlordnung sind nur ergänzende Bestimmungen der Wahlordnung der SPD.
§ 11 Ersatzwahlen
(1) Scheiden Mitglieder des Vorstandes vorzeitig aus ihren Ämtern und beträgt die restliche Amtszeit mehr als drei Monate, sind Ersatzwahlen vorzunehmen.
(2) Die Amtszeit nachgewählter Mitglieder endet mit der Amtszeit der übrigen Mitglieder.
V. Vertretung des Ortsvereins
§ 12 Vertretung
(1) Die/der Vorsitzende, im Verhinderungsfall ein(e) Stellvertreter(in), vertreten den OV nach außen und gegenüber Parteigliederungen und –organen.
(2) In allen finanziellen Angelegenheiten erfolgt die Vertretung des OV durch den/die Kassier(in), im Verhinderungsfall wird er/sie von der/dem Vorsitzenden des OV vertreten.
§ 13 Veröffentlichungen
Veröffentlichungen und Erklärungen des OV dürfen nur durch den/die Vorsitzende(n) oder den/die in der HV gewählte(n) Sprecher(in) erfolgen. Der Vorstand kann ein anderes Mitglied beauftragen. In diesem Fall ist die Veröffentlichung oder Erklärung zuvor mit dem/der Vorsitzenden oder dem Vorstand abzustimmen.
VI. Sonstige Bestimmungen
§ 14 Änderung der Satzung
(1) Diese Satzung kann nur durch eine MV des OV mit Zweitdrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geändert werden.
(2) Die Änderung muß auf der Tagesordnung der Einladung stehen. Die beantragten Änderungen sind den Mitgliedern mit der Einladung schriftlich zuzustellen.
§ 15 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Beschlußfassung am 21. Juni 1996 in Kraft.
Änderungshistorie
Beschlussfassung Jahreshauptversammlung, 21. Juni 1996
Änderung Wahlen
§ 6, Art. 2, Satz 4 Mitgliederversammlung, 01.07.2011
SOZIALDEMOKRATISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS (SPD)
– ORTSVEREIN MÜHLACKER –
GESCHÄFTS- UND WAHLORDNUNG
Diese Geschäfts- und Wahlordnung wurde in der Hauptversammlung des SPD-Ortsvereins Mühlacker vom 21. Juni 1996 beschlossen.
§ 1 Geschäftsordnung
1. Beschlüsse der MV bedürfen der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt.
2. Die Worterteilung zur Geschäftsordnung erfolgt außerhalb der Reihenfolge der Rednerliste. Zu Geschäftsordnungsanträgen darf nur ein(e) Redner(in) dafür und dagegen sprechen. Die Redezeit kann durch Beschluß der MV beschränkt werden.
3. Einen Antrag auf Nichtbefassung, Beschränkung der Redezeit, Abschluß der Rednerliste oder Schluß der Debatte kann nur stellen, wer nicht schon selbst zur Sache gesprochen hat.
4. Stimm- und wahlberechtigt sind die anwesenden Mitglieder des OV. Antragsberechtigt und berechtigt, Wahlvorschläge zu machen sind alle Mitglieder des OV.
§ 2 Wahlordnung
1. Für die nach der Satzung durchzuführenden Wahlen bildet die MV eine Wahlkommission, welche sich eine(n) Vorsitzende(n) gibt. Der Wahlkommission darf kein(e) Kandidat(in) angehören.
2. Der Vorstand hat bei Wahlen Personenvorschläge vorzulegen.
3. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält keine(r) der Kandidat/innen im ersten Wahlgang diese Mehrheit, findet ein neuer Wahlgang statt, bei dem die einfache Mehrheit entscheidet. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt.
4. Die/der Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende werden nacheinander in getrennten Wahlgängen gewählt. Der/die Kassier(in) und die weiteren Mitglieder nach § 7 Abs. 1 der Satzung des OV werden in einem Wahlgang in Einzelwahl gewählt. Die Delegierten werden nach den Grundsätzen der Listenwahl in einem Wahlgang gewählt. Gewählt sind die Delegierten in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat soviel Stimmen, wie Personen zu wählen sind. Ist nur ein(e) Delegierte(r) zu wählen, sind die Grundsätze der Einzelwahl anzuwenden.
5. Wahlen sind geheim. Die Kassenprüfer/innen können offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.
6. Wählbar sind auch abwesende Mitglieder des OV, deren Zustimmung vorliegt.
§ 3 Schlußbestimmungen
Für Änderungen und das Inkrafttreten dieser Geschäfts- und Wahlordnung gelten die §§ 14 und
15
der Satzung entsprechend.
Änderungshistorie
Beschlussfassung Jahreshauptversammlung, 21. Juni 1996
Änderung Wahlen
§ 2 Wahlordnung, 4. Satz Mitgliederversammlung, 01.07.2011